Verkehrszeichen

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Hier findet ihr eine Übersicht aller Verkehrszeichen und in welchem Add-on diese zu finden sind.

Gefahrzeichen

Nummer Beschreibung Enthalten in
101 Gefahrstelle
102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
103-10 Kurve (links)
103-20 Kurve (rechts)
105-10 Doppelkurve (zunächst links)
105-20 Doppelkurve (zunächst rechts)
108-50 Gefälle (4 %)
110-50 Steigung (4 %)
112 Unebene Fahrbahn
113 Schnee- oder Eisglätte
114 Schleuder- oder Rutschgefahr
115 Steinschlag
116 Splitt, Schotter
117 Seitenwind
120 Verengte Fahrbahn
121-10 einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
121-20 einseitig (links) verengte Fahrbahn
123 Baustelle
124 Stau
125 Gegenverkehr
131 Lichtzeichenanlage
133 Fußgänger
134 Fußgängerüberweg
136 Kinder
138 Radverkehr
140 Viehtrieb, Tiere
142 Wildwechsel
144 Flugbetrieb
145 Kraftomnibusse
151 Bahnübergang
156 dreistreifige Bake (rechts) - vor Bahnübergang
157 dreistreifige Bake (240 m Entfernung)
159 zweistreifige Bake (160 m Entfernung)
162 einstreifige Bake (80 m Entfernung)

Vorschriftzeichen

Nummer Beschreibung Enthalten in
201 Andreaskreuz: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
205 Vorfahrt gewähren.
206 Halt! Vorfahrt gewähren.
208 Vorrang des Gegenverkehrs
209 vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
209-30 vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus
211 vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts
214 vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und rechts
215 Kreisverkehr
220 Einbahnstraße
222 vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei
223.1 Seitenstreifen befahren
223.2 Seitenstreifen nicht mehr befahren
223.3 Seitenstreifen räumen
224 Haltestelle (Straßenbahnen oder Linienbusse)
229 Taxenstand
237 Radweg
238 Reiterweg
239 Gehweg
240 gemeinsamer Geh- und Radweg
241 getrennter Rad- und Gehweg
242.1 Beginn eines Fußgängerbereichs
242.2 Ende eines Fußgängerbereichs
244.1 Beginn einer Fahrradstraße
244.2 Ende einer Fahrradstraße
245 Bussonderfahrstreifen
250 Verbot für Fahrzeuge aller Art
251 Verbot für Kraftwagen (und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)
253 Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
254 Verbot für Radverkehr
255 Verbot für Krafträder, (auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas)
256 Verbot für Mofas
258 Verbot für Reiter
259 Verbot für Fußgänger
260 Verbot für Kraftfahrzeuge (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)
261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
262 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse
263 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächliche Achslast
264 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung)
265 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Höhe (einschließlich Ladung)
266 (Verbot für Fahrzeuge und Züge über der angegebenen) tatsächlichen Länge (einschließlich Ladung)
267 Verbot der Einfahrt
268 Schneeketten vorgeschrieben
269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
270.1 Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
272 Verbot des Wendens
273 Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstands (für Lkw über 3,5 t)
274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit
274.1 Beginn einer Tempo 30-Zone
274.2 Ende einer Tempo 30-Zone
275 vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
280 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art
281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
282 Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
283 absolutes Haltverbot
286 eingeschränktes Haltverbot
290.1 Beginn eines Eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
290.2 Ende eines Eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
291 Parkscheibe
293 Fußgängerüberweg
294 Haltlinie
295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
296 Einseitige Fahrbahnbegrenzung
297 Pfeilmarkierungen
297.1 Vorankündigungspfeil
298 Sperrfläche
299 Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

Richtzeichen

Rechtsgrundlage für die Richtzeichen ist Vorlage:§ StVO:<ref>Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) – einzelne Erläuterungen der StVO zu Richtzeichen</ref>

Verkehrslenkungstafeln

Verkehrseinrichtungen

Rechtsgrundlage für die Verkehrseinrichtungen ist Vorlage:§ Abs. 3 StVO:<ref>Anlage 4 (zu 43 Absatz 3) – einzelne Erläuterungen der StVO zu Verkehrseinrichtungen</ref>

Zusatzzeichen

Rechtsgrundlage für die Zusatzzeichen ist Vorlage:§ Abs. 3 Satz 1, Abs. 7 StVO:

46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 1. September 2009 wurde die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt. Damit wurden wesentliche Teile der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert, neue Verkehrszeichen benannt und überflüssige Verkehrszeichen entfernt.

Aufgrund falsch angegebener Verordnungsermächtigungen wurde die Änderungsverordnung nach kurzer Zeit vom Bundesverkehrsministerium für nichtig erklärt und der vorher gültige VZ-Kat wieder eingesetzt. Die Nichtigkeit ist jedoch umstritten; insbesondere veröffentlicht das Bundesjustizministerium die Straßenverkehrsordnung in der geänderten Fassung.

Folgende Veränderungen an den Verkehrszeichen sind Teil der Änderung:<ref>http://www.bast.de/nn_42244/DE/Presse/2009/presse-14-2009.html</ref>

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